Mutterliebe oder Angst?

Es werde nun geprüft, ob die Mutter des 24jährigen, der seine Ex-Freundin in seiner Wohnung eingesperrt und schwerstens misshandelt hat, sie vorsätzlich dorthin gelockt habe oder ob sie zwischen den beiden „vermitteln“ wollte  (https://www.krone.at/2114345?fbclid=IwAR3q611-HEfyxyD18LtkmmXv41BC3vb8irh3GGVLotU4naTYVn7yf16mL-o). Und sie wäre auf freiem Fuß (wohl als möglicherweise Mittäterin) angezeigt worden.

Diese Zeitungsmeldung ist wieder einmal ein Beispiel für verwirrende Formulierungen (möglicherweise seitens der Polizei – aber das müsste dann Journalisten auffallen und sie wäre nachzufragen). Ein Zusatzkasten zur Klärung wäre in solchen Fällen angesagt (eine alte Forderung von mir).

Vorsatz bedeutet im juristischen Sinn, ein strafrechtlich relevantes Ziel zu verfolgen – in diesem Fall die Misshandlungen – sonst wäre es nur Fahrlässigkeit; die besteht darin, mögliche Gefahren wie eben Straftaten oder andere Schadensfolgen nicht bedacht zu haben, und dabei wird zwischen leichter und grober unterschieden. Nun war der junge Mann bereits amtsbekannt, es bestand auch eine Wegweisung, lese ich in den Medien – also ist zu vermuten, dass die Mutter, wenn sie wirklich „nur vermitteln“ d. h. Gelegenheit zu einer Aussprache herbeiführen wollte, zumindest mit einem Gewaltausbruch ihres Sohnes hätte rechnen können bzw. müssen. Sie hätte dann mit ihrer „präventiven“ Anwesenheit verhindern müssen, dass es zu einer Straftat kommt.

Vorsatz hingegen würde bedeuten, dass die Mutter mit ihrem Sohn beispielsweise in der Zielsetzung übereinstimmt, die Ex-Freundin müsse physisch bestraft werden – oder, wie es vielfach vorkommt, es aus eigener Erfahrung „Das ist halt so …“ ganz in Ordnung findet, wenn Frauen verprügelt werden […]

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