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Eine Mitarbeiterin erzählte mir einmal geheimnisvoll, ihre beste Freundin habe ihr unter dem Siegel der Verschwiegenheit erzählt, deren Lover, ein Rechtsanwalt, habe ihr wiederum unter dem Siegel der Verschwiegenheit erzählt, dass er von seinem besten Klienten beauftragt worden sei, ihn vom Vorwurf eines – zumindest für Spießer – hahaha – „unanständigen“ – Verhaltens rein zu waschen. Ob das herumgetratschte Verhalten tatsächlich wahr sei, fragte ich, und bekam zur Antwort: Das wisse sie allerdings nicht.

Da ich ja vom Ursprungsberuf Juristin bin, machte ich sie darauf aufmerksam, dass sie sich des Delikts der üblen Nachrede zumindest mitschuldig mache – und außerdem „Stille Post“ spiele, denn es sei anzunehmen, dass die ursprüngliche Information sich „von Mund zu Mund“ schon ziemlich umgestaltet habe.

Und dann zeigte ich auf: Beginnend mit dem Herrn Rechtsanwalt, der seine Verschwiegenheitspflicht zugunsten seiner emotionalen Erleichterung hintan stellte – und, wie sich zeigte zu Unrecht, darauf vertraute, dass seine Geliebte ihre emotionale Reaktion zurückhalten könne, war auch deren Entzücken, nun Geheimnisträgerin Erster Klasse zu sein, größer als die Sorge, dass ihre Schwatzhaftigkeit Negativfolgen haben könnte […]

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