Darstellungen sexueller Gewalt

Vergangene Woche beherrschte die Nachricht, dass sich ein hochangesehener Schauspieler wegen § 207a Strafgesetzbuch (Besitz von Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern) vor Gericht werde verantworten müssen, die Medien.

Da ich diejenige bin, die als erste diese Strafbarkeit gefordert hat (nachzulesen in meinem Buch „Tabuthema kindlicher Erotik“, LIT Verlag, Berlin Münster Wien 2015) war ich als ehemalige Professorin für Sexualtherapie zu mehreren Interviews herausgefordert, schrieb auch einen Beitrag für DIE FURCHE und verfasse jetzt noch einen Beitrag für ein wissenschaftliches Fach-Magazin. Das nimmt unvorhergesehen Zeit in Anspruch – vor allem zum Nachdenken über die „Ethik des Kommentars“. Ich will nicht kommentieren – ich will mich nicht zu einer emotionalen Vorverurteilung verlocken lassen. Gewichten, werten und Urteil sprechen ist Aufgabe des Gerichts und dort soll dies auch bleiben. Die Volksbeteiligung an der Rechtsprechung ist erst ab Verbrechen vorgesehen. Die in § 207a inkriminierten Verhaltensweisen sind Vergehen – und das sollen sie auch bleiben. Durch Strafen lernt man nämlich nichts […]

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