Strafrechtspopulismus

Die Bundesregierung hat sich laut Kronenzeitung geeinigt, die Strafdrohungen für den Besitz von Darstellungen sexueller Gewalt an Minderjährigen (§ 207a stellt auf Minderjährige, d. h. unter 18 Jahren ab!) auf 5 Jahre Haft zu erhöhen (Fall Teichtmeister – Regierung einig: Härtere Strafen für Kinderpornos | krone.at).

Ich empfinde das als reinen Populismus – oder Unwissenheit. Die derzeitigen Strafmöglichkeiten sind wohlüberlegt und treffsicher – vor allem, weil sie auf Bewusstseinsbildung und Rehabilitation zielen.

Wie ich in meinem Buch „Das Schweigen der Hirten“ (edition roesner 2022) ausführlich unter dem Kriterium erwartbarer Therapie-Erfolge dargelegt habe, unterscheide ich bei Pädophilen (als einer Untergruppe der einschlägig Straffälligen – die anderen heißen bei mir Pädosexuelle, die geschlechtliche Handlungen anstreben, und Pädokriminelle, die nur finanzielle Interessen haben, freiwillige oder erzwungene Vermischungen dieser Gruppen müssen gesondert diagnostiziert werden) zwischen Unaufgeklärten, Verbitterten und Sadisten […]

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