Eigentumsrechte?

Dass Krankenpflegepersonen keine Auskünfte erteilen dürfen, die unter ärztliche Expertise fallen, zählt zu der „divide et impera“ (lateinisch „teile-und-herrsche“) Strategie beruflicher Konkurrenten. Aber jeder Profession ein eigenes Wirkungsfeld zu bieten, heißt noch lange nicht, dass deren besondere Qualifikationen als gleichwertig gewürdigt werden; es liegt dann an der jeweiligen Persönlichkeit, ob „kollegiale Führung“ (wie im Spitalswesen) funktioniert oder durch hierarchische Machtspiele gefährdet wird.

So erinnere ich mich an einen Konflikt in einer derartigen Institution, in der der Pflegedirektor eine Pflege-Visite ergänzend zur ärztlichen einführen wollte und beim Ärztlichen Direktor auf blanke Ablehnung stieß – es hätten nämlich die Ärzt:innen mitgehen sollen (eine klare Abwertung der „anderen“ Sichtweisen der Pflegewissenschaft). Ähnliche Diskrepanzen gibt es oft auch dort, wo Jurist:innen die Sichtweisen der heute ebenso im Magisterium ausgebildeten Sozialarbeiter:innen bloß als untergeordnete Ergänzung ansehen statt als primäre Sicht auf menschliches Leben und Erleben […]

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